Werden Sie Automobil­kaufmann / Automobil­kauffrau!
  1. Starten Sie Ihre Karriere zum Automobilkaufmann Berlin!
  2. Ihre Ausbildung
  3. Ausbildungsablauf
  4. Förderung Ihrer Ausbildung
  5. Ihre Umschulung
  6. Finanzierung Ihrer Umschulung

Starten Sie Ihre Karriere zum Automobilkaufmann Berlin!

Autos sind Ihre Leidenschaft? Dann starten Sie Ihre Ausbildung oder Umschulung zum Automobilkaufmann Berlin mit einem IHK-Abschluss!

Als Automobilkaufmann Berlin sind Sie das Allround­talent in der Automobil­branche! Automobil­kaufleute über­nehmen organi­satorische sowie kaufmän­nische Aufgaben in Auto­häusern oder bei Autoher­stellern. Außerdem beschäf­tigen Sie sich mit den Teil­bereichen Kunden­beratung und Ver­kauf, mit betriebswirt­schaftlichen Aufgaben und Rechnungs­wesen, sowie Personal­wesen und Marketing.

Ihre Berufsaussichten als Automobilkaufmann Berlin sind gut. In den gängigen Stellenbörsen lassen sich fortlaufend viele Stellenangebote und Jobs für Automobil­kaufleute in Berlin finden. Da Automobil­kaufleute sowohl technische als auch kaufmännische Kompetenzen vereinen sind sie dementsprechend in vielen Arbeitsbereichen einsetzbar, zum Beispiel bei einem renommierten Automobil­hersteller, oder im Autoteilehandel. Vom Fuhrpark­management bis hin zur Auto-Bank wartet ein breit gefächerter Arbeitsmarkt auf Sie.

Dabei liegen Ihre Verdienst­möglichkeiten mit der abgeschlossenen Ausbildung im Durchschnitt zwischen 1700 EUR und 2300 EUR brutto im Monat, mit Aussicht auf Provision bei Verkaufserfolgen.

Ihre Ausbildung

Die Ausbildung zum Automobilkaufmann Berlin dauert drei Jahre und schließt mit IHK-Abschluss ab. Bei der dualen Ausbildung besuchen Sie in den Theoriephasen die Berufsschule und das Ausbildungs­unternehmen in den praktisch orientierten Phasen. Etwas anders, aber genauso erfolgreich funktioniert die schulische Ausbildung. Besonders in Berlin gibt es zahlreiche private Bildungsanbieter, die eine Berufsausbildung für Automobil­kaufleute anbieten.

Ausbildungsstellen für angehende Automobil­kaufleute in Berlin bieten neben Autohäusern und renommierten Automobil­herstellern wie beispielsweise BMW oder Mercedes Benz auch Versicherungs- und Vermietungs­unternehmen an. Jedoch sind die Ausbildungs­plätze bei solchen Unternehmen sehr beliebt und stark limitiert. Über eine schulische Ausbildung zum Automobil­kaufmann gibt es dennoch die Möglichkeit sich im Wunschberuf ausbilden zu lassen.

Einen bestimmten Schulabschluss benötigen Sie dazu nicht, sollten aber technisches Verständnis und Interesse an der Automobil­branche mitbringen. Außerdem ist ein freundliches Auftreten wichtig, da Sie in direktem Kundenkontakt stehen. Fremdsprachen­kenntnisse sind für die Ausbildung ebenso von Vorteil, da Sie Kunden aus internationalem Umfeld begegnen könnten.

Ausbildungsablauf

Haben Sie Ihre Ausbildung erst einmal begonnen, so findet diese im Ausbildungs­betrieb und in der Berufsschule statt. Zusammen mit berufs­bezogenen Fächer wie allgemeine Wirtschafts­lehre, Rechnungs­wesen, Automobil­betriebslehre, Daten­verarbeitung und Englisch, lernen Sie auch berufsüber­greifende Fächer wie Deutsch, Religions­lehre, Sport und Poli­tik.

Während des prak­tischen Teils Ihrer Ausbildung festigen sich Ihre Kennt­nisse über Autos im Allge­meinen und die in Deutschland nach wie vor sehr starke Automobil­wirtschaft. Zusätzlich lernen Sie die betriebswirt­schaftlichen Prozesse, sowie Kunden­kontakt und technisches Know-How kennen. Nutzen Sie diesen Teil Ihrer Ausbildung um wichtige Kontakte zu knüpfen, die Ihnen nach Ihrer Ausbildung zum Automobil­kaufmann / zur Automobil­kauffrau den Berufs­einstieg erleichtern können.

Vor Beginn Ihrer Ausbildung sollten Sie sich über mögliche Förder­möglichkeiten zur finanziellen Unter­stützung infor­mieren. Falls Sie bereits eine abge­schlossene Berufs­ausbildung besitzen, über­prüfen Sie unbedingt ob eine kürzere Umschulung für Sie in Frage kommt.

Förderung Ihrer Ausbildung

Wenn Sie sich zum Automobil­kaufmann ausbilden lassen, müssen Sie einen Teil Ihres Einkommens abführen. Dazu zählen Steuern, aber auch Sozialabgaben. Zusätzlich kommen Lebenserhaltungs­kosten auf Sie zu. Da der Staat aber daran interessiert ist, seinen Bürgern eine vernünftige Ausbildung zu bieten, gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.

BAföG

Entscheiden Sie sich für eine schulische Ausbildung Automobil­kaufmann / Automobil­kauffrau Berlin bei einem Bildungsträger, ist diese meist durch BAföG förderfähig. Das Geld, welches Sie monatlich bekommen würden, müssten Sie nicht zurückzahlen. Die Bewilligung des BAföGs ist jedoch von einigen Faktoren abhängig. Ob Sie BAföG bekommen würden und wie hoch es wäre, erfahren Sie unter www.bafög.de.

Berufsausbildungs­beihilfe (BAB)

Für betriebliche Berufsaus­bildungen zahlt die Agentur für Arbeit BAB, sofern der Auszubildende bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Es gilt für Auszubildende, die nicht mehr bei den Eltern leben und wird für die gesamte Dauer der Ausbildung gezahlt. Im Normalfall wird BAB nur für die erste Ausbildung bewilligt und muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Ob Sie BAB berechtigt sind, erfahren Sie bei der Arbeitsagentur.

Ihre Umschulung

Wenn Sie sich in einer Lebenssituation befinden, in der eine berufliche Veränderung erforderlich ist, dann kann Ihnen eine Umschulung eine 2. Chance auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen. Hierbei können Sie innerhalb von 24 Monaten alle relevanten Qualifikationen für Ihren neuen Beruf erwerben. Umschulungen sind in der Regel also ein Jahr kürzer als vergleichbare Ausbildungen. Daher setzt eine Umschulung auch eine vorherige Ausbildung (in einem anderen Beruf) oder vergleichbare Berufserfahrung voraus.

Eine Umschulungs­maßnahme bietet sich in verschiedenen Lebenslagen und Voraus­setzungen an:

  • bestehende oder drohende Arbeits­losigkeit aufgrund schlechter Job-Perspek­tiven im erlernten Beruf
  • der persön­liche Wunsch nach einer beruf­lichen Neuorien­tierung
  • Berufs­unfähigkeit (durch Krank­heit oder zu hohe Belas­tung im bishe­rigen Beruf)

Da Umschulungen dem Bereich der beruf­lichen Weiter­bildung zugeordnet werden, gibt es Förder­möglichkeiten zur Unterstützung des Umschülers (z.B. den Bildungs­gutschein der Agentur für Arbeit bzw. Job­center).

Mitunter kann es jedoch – abhängig von den Voraus­setzungen des Umschülers – schwierig werden ein geeignetes Bildungs­angebot zu finden. Hier bietet sich die überbetriebliche Umschulung durch einen privaten Bildungs­träger als gute Alter­native an, um schnell eine qualitativ hochwertige Umschulung abzu­schließen.

Finanzierung Ihrer Umschulung

Bildungsgutschein

Möchten Sie eine Umschulung machen, weil es in Ihrem alten Beruf nicht mehr genug Nach­frage nach Fach­kräften gibt, oder Sie sich beruflich als Automobil­kaufmann bzw. Automobil­kauffrau neu orientieren wollen, ist Ihr Ansprechpartner die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Job­center. Dort wird entschieden, ob Sie einen Bildungs­gutschein erhalten, der die gesamten Kosten der Umschulung abdeckt. Zusätzlich zahlt Ihnen die Arbeitsagentur oder das Jobcenter während der Zeit der Umschulung Arbeitslosen­geld 1 oder 2 und ggf. werden Ihnen die Fahrt­kosten erstattet.

Grund­legend gilt für einen positiven Bescheid immer, dass Ihre Vermittlungs­chancen nach dieser Umschulung besser sind als zuvor. Dementsprechend ist es von Vorteil in seinem alten Berufsfeld schlechte Chancen auf eine Vermit­tlung zu haben. Erfüllen Sie diese Voraus­setzungen, wird Ihnen ein Bildungs­gutschein ausgestellt. Außerdem kann Sie die Bundes­agentur für Arbeit bei der Suche nach einer Umschulungs­stelle unter­stützen, sofern Sie noch keine gefunden haben. Meistens wird von Ihnen Eigen­initiative voraus­gesetzt.

Förderung durch die Rentenver­sicherungsträger

Ist die Notwen­digkeit einer Umschulung eine Erkrankung geschuldet, ist die Frage nach der Finan­zierung etwas anders gelagert. Dann kann die Renten­versicherung oder selten auch die Berufsgenos­senschaft für Ihre Umschulungs­kosten aufkommen.

Um die Förderung zu erhalten bedarf es einiger vorange­gangener Schritte. Zunächst muss die zuständige Rehabilitations­abteilung der Arbeits­agentur mit einem Amts­arzt in einem Gut­achten feststellen, dass Sie Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Kommen für Sie auch keine ähnlichen Tätig­keiten mehr in Ihrem Berufs­feld infrage, entscheiden die Renten­versicherer / Berufsgenossen­schaften, wie und in welcher Form die Umschulung vorgenommen wird.